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Arm sein in der Schweiz - was heisst das?



Arm ist in der Schweiz, wer auf oder unter der Armutsgrenze lebt (soziales Existenzminimum).

Das soziale Existenzminimum ist der Betrag, den ein Haushalt mindestens zur Verfügung haben muss, um die notwendigsten Ausgaben decken zu können. Es umfasst den Grundbedarf für den Lebensunterhalt (Essen, Kleidung, Hygiene, Mobilität, Unterhaltung, Bildung etc.) und die Wohnkosten sowie die medizinische Grundversorgung.


In der Praxis reicht heutzutage dieses Existenzminimum nicht aus, um sich gesund/ausgewogen ernähren zu können, und schon gar nicht für soziale Teilhabe, Unterhaltung oder Bildung. Warum? -

Die letzte im Sinne einer grösseren, über die Teuerungsanpassung hinausgehenden Erhöhung geltende Anpassung des Grundbedarfs für den Lebensunterhalt (GBL) der Sozialhilfe (gemäss Richtlinien der Schweizerischen Konferenz für Sozialhilfe, SKOS-Richtlinien) fand 2003 statt, als der Grundbedarf seinen Höchststand erreichte.


Seit 2003 gab es zwar mehrere Anpassungen zur Abfederung der Teuerung, jedoch keine grundlegende, signifikante Erhöhung des realen Werts des Grundbedarfs.

Im Gegenteil, es gab in den letzten Jahren auch Kürzungen und Anpassungen, die den realen Wert für bestimmte Gruppen gesenkt haben, wie die Kürzung des Grundbedarfs für junge Erwachsene (allein lebend) um 20% ab 2017.


Die Sozialhilfe ist primär Sache der Kantone und Gemeinden in der Schweiz, wobei die SKOS-Richtlinien der SKOS (Schweizerische Konferenz für Sozialhilfe), in den meisten Kantonen verbindlich oder zumindest wegweisend, den Rahmen für die Bemessung des Grundbedarfs setzen.

Ohne die Essensabgaben für Bedürftige können sich Armutsbetroffene kaum gesund ernähren.

Auch die Abgabe von kostenlosen oder sehr günstigen Kleidern ist notwendig.


Ebenso schwer wiegt der fehlende Zugang zu sozialer Teilhabe, Mobilität/Reisen und Bildung, umso mehr, da die ursprünglich für kurzzeitige Unterstützung angelegte Sozialhilfe als Auffangbecken für längerfristige Unterstützung genutzt wird.

Beispiele: Alleinerziehende Mütter nach Scheidung, jahrelanges Warten auf die IV-Rente, an die Sozialhilfe abgeschobene IV-Rentner mit psychischen Behinderungen.


Keine Teilhabe am wachsenden Wohlstand


Die Sozialhilfeempfänger profitieren nicht vom allgemeinen Wohlstandswachstum und den Lohnsteigerungen der übrigen Bevölkerung (dem Reallohnzuwachs oder Produktivitätsgewinn). Die Einkommen der arbeitenden Bevölkerung sind seit 2003 real gestiegen, während das Existenzminimum der Sozialhilfe im besten Fall nur die Inflation ausgleicht.


Wachsende soziale Distanz


Während die "Armutsgrenze" (die sich an 60% des Medianeinkommens orientiert) steigt, weil die Durchschnittslöhne steigen, bleibt der Sozialhilfe-Grundbedarf nur an die Inflationsrate gebunden. Dadurch wächst die Schere zwischen dem Existenzminimum und dem allgemeinen Lebensstandard.


Teilhabeproblem


Das heisst, was 2003 noch als Existenzminimum für eine minimale soziale und kulturelle Teilhabe galt, ist heute – 22 Jahre später – angesichts gestiegener gesellschaftlicher Erwartungen und der Entwicklung der Preise für bestimmte Güter (die stärker steigen als der offizielle Teuerungsindex, z.B. Krankenkassenprämien) faktisch nicht mehr ausreichend für eine echte Integration und Teilhabe.


Steigende Kosten für bestimmte Güter


Der Grundbedarf für den Lebensunterhalt soll Ausgaben wie Nahrung, Kleidung, Verkehr, Kommunikation, Freizeit und kleine Anschaffungen decken. Auch wenn der offizielle Teuerungsausgleich gewährt wird, können die Kosten für bestimmte notwendige Bereiche wie Mieten (die in der Sozialhilfe separat bezahlt werden, aber den Grundbedarf indirekt beeinflussen) oder Krankenkassenprämien (die je nach Kanton unterschiedlich gehandhabt werden) so stark gestiegen sein, dass der verbleibende Betrag für den freien Lebensunterhalt (GBL) faktisch enger wird.


Die SKOS-Richtlinien versuchen zwar, die medizinische Grundversorgung und die Wohnkosten separat zu decken, aber der stagnierende Grundbedarf für den Rest des Lebens wird oft als zu knapp empfunden, um mehr als nur das Notwendigste zu finanzieren.


Durch die Stagnation des realen Betrags seit 2003 wurde das Existenzminimum der Sozialhilfe von der allgemeinen gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Entwicklung der Schweiz abgekoppelt, was die Situation der Betroffenen zusehends verschärft und die soziale Ausgrenzung verstärkt.


Etwas besser sieht es bei den Ergänzungsleistungen zu den Renten der IV/AHV aus. Während die Sozialhilfe (SKOS-Grundbedarf) seit 2003 real stagniert, da sie nur der Teuerung folgt, konnten die Ergänzungsleistungen dank der Bindung an den Mischindex und gezielten strukturellen Verbesserungen ihre Kaufkraft in der Regel halten und leicht steigern, wodurch die Beziehenden nicht gänzlich vom allgemeinen Wohlstandswachstum abgekoppelt werden.


Der Mischindex ist das arithmetische Mittel aus dem Lohnindex (Entwicklung der Löhne in der Schweiz) und dem Preisindex (Teuerung/Inflation).

Da die Löhne in der Schweiz langfristig in der Regel stärker steigen als die Preise (reales Lohnwachstum), führt die Anpassung der Renten und damit der EL nach dem Mischindex in der Regel zu einer realen Verbesserung der Kaufkraft (also über die reine Teuerung hinaus).

Das Ziel ist, dass Rentenempfänger und EL-Bezüger in bescheidenem Umfang am allgemeinen Wohlstandswachstum der Gesellschaft teilhaben können.


Strukturelle Erhöhungen und Reformen


Abgesehen vom Mischindex-Effekt wurden die EL auch durch politische und strukturelle Reformen real verbessert, die sich nicht nur auf den Grundbetrag, sondern auf die gesamten anerkannten Ausgaben beziehen:

• Anhebung der Mietzinsmaxima: Die anerkannten Höchstbeträge für Mietkosten in den EL (welche je nach Region variieren) wurden in der Vergangenheit mehrmals angepasst und erhöht. Das ist eine direkte reale Verbesserung für viele Bezüger, da die Mieten oft stärker steigen als der Grundbedarf.

• Verbesserungen durch die EL-Reform (2021): Die letzte grosse Reform der Ergänzungsleistungen führte zu spezifischen Verbesserungen bei den anerkannten Ausgaben, beispielsweise:

• Erhöhung der Pauschalen für Heiz- und Nebenkosten (in bestimmten Konstellationen).

• Erhöhung des Zuschlags für rollstuhlgängige Wohnungen.

• Ausweitung und Anpassung der Vergütungen für Krankheits- und Behinderungskosten (z.B. für Hilfe und Betreuung zu Hause).


In der Praxis können indes auch Bezüger von Ergänzungsleistungen keine grossen Sprünge machen und sind regelmässig auf Essensabgaben und Zusatzleistungen wie die FLB (finanzielle Leistungen an Menschen mit Behinderung) angewiesen.


Die FLB-Leistungen sind dazu gedacht, Lücken im System der Sozialversicherungen (IV, AHV, EL) und der Sozialhilfe zu schliessen.

Sie dienen der Finanzierung von Kosten, für die keine andere Stelle (wie eine Sozial- oder Privatversicherung) zuständig ist.

Beispiele: Umzugskosten, Mietkautionen, Hilfsmittel, bauliche Massnahmen

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